GA2010ProposedPar3

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§3

Die Verbreitung gemeinnütziger Sprachwerke <gestrichen> hat eine Reihe beabsichtigter gesellschaftlicher Wirkungen, von denen sich der Verein bei der Wahl seiner Tätigkeiten leiten lässt:

I. Aufklärung: Anregung zum verstehenden Umgang mit Datensystemen, Befähigung zur Bewältigung unvorhergesehener Probleme, Hinführung zum Ausgang aus selbstverschuldeter informationeller Unmündigkeit. Die Information und Aufklärung der Verbraucher im Rahmen der Vereinstätigkeit macht sie zu bewussten Anwendern mit schöpferischer Teilnahme am Gemeinschaftswerk als Entwickler und Beitragende. <gestrichen>

II. Ethik: Pflege einer Ethik der Datentüftler ("Hackerethik") nach den von E.S.Raymond beschriebenen Grundsätzen.

III. Interoperabilität: Mit gemeinnützigen Informationswerken kann niemand den Markt beherrschen. Wenn zwei Systeme nicht zusammenpassen, haben alle Akteure gleichen Zugang zu den Informationen, die notwendig sind, um sich selbst zu helfen und gemeinschaftlichen Austausch von Informationen zu ermöglichen.

IV. Pflege der Heimatsprache und -kultur: Freie Information hält informatische Kompetenz im Lande. Wir sorgen dafür, dass wichtige Informationen den Menschen unserer Heimat in ihrer Sprache zur Verfügung stehen.

GA2010ProposedPar3 (last edited 2010-12-24 12:39:36 by ggiedke)

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